Exemplarische Beispielberechnung

Felix P., Single, 23 Jahre, 1400,- € monatliches Einkommen

 

Jahr Steuerentlastung durch AltEinkG Steuerentlastung aus AVmG-geförd. Versorgung Steuerentlastung gesamt Beitrag Nettoaufwand Nettoaufwand in Prozent
2009 0 € 28 € 28 € 317 € 289 € 91
2010 0 € 28 € 28 € 317 € 289 € 91
2011 69 € 28 € 97 € 317 € 220 € 69
2012 88 € 29 € 117 € 317 € 200 € 63
2013 107 € 30 € 137 € 317 € 180 € 57
2014 128 € 30 € 158 € 317 € 159 € 50
2015 148 € 30 € 178 € 317 € 139 € 44
2016 169 € 30 € 199 € 317 € 118 € 37
2017 189 € 30 € 219 € 317 € 98 € 31
2018 209 € 30 € 239 € 317 € 78 € 25
2019 230 € 30 € 260 € 317 € 57 € 18
2020 250 € 30 € 280 € 317 € 37 € 12
2021 271 € 30 € 301 € 317 € 16 € 5
2022 291 € 29 € 320 € 317 € 0 € 0
2023 311 € 29 € 340 € 317 € 0 € 0
2024 332 € 29 € 361 € 317 € 0 € 0
2025 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2026 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2027 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2028 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2029 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2030 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2031 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2032 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2033 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2034 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2035 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2036 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2037 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2038 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2039 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2040 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2041 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2042 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2043 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2044 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2045 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2046 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2047 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2048 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2049 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2050 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2051 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
2052 352 € 29 € 381 € 317 € 0 € 0
Summe 12.648 € 1.282 € 13.930 € 13.948 €  

 

 

Der Gesamtbeitrag für Ihre AVmG-geförderte Versorgung beträgt 13.948 EUR. Insgesamt haben Sie eine Steuerentlastung in Höhe von 13.930 EUR. Ihr Nettoaufwand beträgt damit über die gesamte Laufzeit  18 EUR.

Außerdem zahlt der Staat Zulagen in Höhe von 3.916 EUR auf Ihren Vertrag ein.

 

Diese Ausführungen und Berechnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Gesetzeslage. Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchstwahrscheinlich auch abweichen werden.

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Begriffserklärungen

Riester-Rente:

Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die „Riester-Rente“ eingeführt, die den Arbeitnehmern mittels eines staatlichen Zuschusses eine private Altersvorsorge erleichtern sollte. Man war sich in der Bundesregierung einig, dass der Staat in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, allen Bürgern eine auskömmliche Rente zu garantieren. Bei der Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten aber so gestaltet, dass weitgehend nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtige anspruchsberechtigt waren. Selbstständige Beamte und Freiberufler wurden also effektiv diskriminiert, obwohl sie oftmals ähnlich hohe oder gar niedrigere Einkommen als Rentenversicherungspflichtige haben.

 

Rürup-Rente:

 Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2005 eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Mit ihr haben nun auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für ihr Alter vorzusorgen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert, als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (z.B. Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt. So können Sie als Selbstständiger von ihrem Jahresbeitrag aktuell 68 Prozent als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Anteil der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich in dem Maße an, wie die Übergangsregelungen abgebaut werden. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Zusammen mit den Erträgen aus dem Altersvermögensgesetz ergibt sich ab diesem Zeitpunkt i.d.R. eine staatliche Förderung, die Ihre Beitragszahlungen sogar übertreffen, sodass Sie Ihre zuvor eingezahlten Beiträge effektiv zurückerstattet bekommen