Exemplarische Beispielberechnung

Familie, 50/51 Jahre, 4300,- € monatliches Gesamtbrutto-Einkommen

 

Jahr Steuerentlastung durch AltEinkG Steuerentlastung aus AVmG-geförd. Versorgung Steuerentlastung gesamt Beitrag Nettoaufwand Nettoaufwand in Prozent
2009 266 € 248 € 514 € 1.009 € 495 € 49
2010 329 € 248 € 577 € 1.009 € 432 € 43
2011 392 € 246 € 638 € 1.009 € 371 € 37
2012 454 € 248 € 702 € 1.009 € 307 € 30
2013 517 € 246 € 763 € 1.009 € 246 € 24
2014 580 € 244 € 824 € 1.009 € 185 € 18
2015 641 € 246 € 887 € 1.009 € 122 € 12
2016 705 € 244 € 949 € 1.009 € 60 € 6
2017 766 € 244 € 1.010 € 1.009 € 0 € 0
2018 829 € 242 € 1.071 € 1.009 € 0 € 0
2019 890 € 244 € 1.134 € 1.009 € 0 € 0
2020 954 € 242 € 1.196 € 1.009 € 0 € 0
2021 1.015 € 242 € 1.257 € 1.009 € 0 € 0
2022 1.076 € 242 € 1.318 € 1.009 € 0 € 0
2023 1.137 € 242 € 1.379 € 1.009 € 0 € 0
2024 1.201 € 240 € 1.441 € 1.009 € 0 € 0
2025 1.262 € 238 € 1.500 € 1.009 € 0 € 0
Summe 13.014 € 4.146 € 17.160 € 17.153 €  

 

 

Der Gesamtbeitrag für Ihre AVmG-geförderte Versorgung beträgt 17.153 EUR. Insgesamt haben Sie eine Steuerentlastung in Höhe von 17.160  EUR. Ihr Nettoaufwand beträgt damit 0 EUR (0 %). Außerdem zahlt der Staat Zulagen in Höhe von 1.343  EUR auf Ihren Vertrag ein.

 

Diese Ausführungen und Berechnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Gesetzeslage. Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchstwahrscheinlich auch abweichen werden.

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Begriffserklärungen

Riester-Rente:

Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die „Riester-Rente“ eingeführt, die den Arbeitnehmern mittels eines staatlichen Zuschusses eine private Altersvorsorge erleichtern sollte. Man war sich in der Bundesregierung einig, dass der Staat in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, allen Bürgern eine auskömmliche Rente zu garantieren. Bei der Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten aber so gestaltet, dass weitgehend nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtige anspruchsberechtigt waren. Selbstständige Beamte und Freiberufler wurden also effektiv diskriminiert, obwohl sie oftmals ähnlich hohe oder gar niedrigere Einkommen als Rentenversicherungspflichtige haben.

 

Rürup-Rente:

 Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2005 eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Mit ihr haben nun auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für ihr Alter vorzusorgen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert, als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (z.B. Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt. So können Sie als Selbstständiger von ihrem Jahresbeitrag aktuell 68 Prozent als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Anteil der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich in dem Maße an, wie die Übergangsregelungen abgebaut werden. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Zusammen mit den Erträgen aus dem Altersvermögensgesetz ergibt sich ab diesem Zeitpunkt i.d.R. eine staatliche Förderung, die Ihre Beitragszahlungen sogar übertreffen, sodass Sie Ihre zuvor eingezahlten Beiträge effektiv zurückerstattet bekommen