Der Rundfunkrat vertritt - laut § 32 des DW-Gesetzes - die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er wählt den Intendanten und berät diesen in Programmangelegenheiten.
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten außerhalb der Programmgestaltung. Das Aufsichtsgremium zählt sieben Mitglieder.
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