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Ein Apple IPhone 4s und ein Samsung Galaxy S (Foto: Reuters)

PATENTE

Neue Runde im Streit der Smartphone-Giganten

Im Patentkrieg mit Samsung musste Apple eine Niederlage kassieren: Ein US-Gericht hob ein vorläufiges Verkaufsverbot für Samsungs Smartphone Galaxy Nexus auf.

Das Bundesberufungsgericht in Washington hatte das Verkaufsverbot bereits im Juli vorläufig aussetzen lassen, nun bestätigte es seine Entscheidung. Das untergeordnete Gericht in San Jose hätte das Verbot nicht allein auf der Grundlage erlassen dürfen, dass Samsung wahrscheinlich Patentrechte verletzt habe. Vielmehr hätte Apple zeigen müssen, dass höhere Verkaufszahlen für das Galaxy Nexus direkt mit der Patentrechtsverletzung zusammenhingen. Dafür gebe es keine Beweise.

Apple und Samsung - die beiden Weltmarktführer bei Smartphones - werfen sich gegenseitig Patentrechtsverletzungen vor und tragen ihren Streit vor Gerichten in zahlreichen Ländern der Welt aus. Im August hatte Apple noch einen aufsehenerregenden Sieg vor Gericht gegen Samsung erstritten. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Koreaner beim Design ihrer Galaxy-Handys und -Tablets zentrale Eigenschaften der Apple-Kassenschlager iPhone und iPad nachgeahmt haben. Apple wurden Schadensersatzzahlungen von rund einer Milliarde Dollar zugesprochen.

Die Entscheidung könnte richtungsweisen sein

Für Apple ist das jüngste Urteil des Washingtoner Gerichts ein Rückschlag im Wettbewerb mit dem an Beliebtheit stetig gewinnenden Betriebssystem Android von Google, das auf den meisten Samsung-Geräten läuft.

Experten rechnen jedoch damit, dass die Aufhebung des Verkaufsverbots kaum Auswirkungen auf den Smartphone-Markt hat. Nexus ist ein älteres Modell von Samsung, die derzeit den Markt mit neuen Handys und Tablets aufmischen. Die US-Juraprofessorin Colleen Chien vermutet, dass die Entscheidung es künftig für Unternehmen schwerer macht, in Patentstreitigkeiten die gegnerischen Produkte vom Markt nehmen zu lassen. Jene einstweiligen Verfügungen waren für viele Konzerne der Schlüssel, um aus den Streitigkeiten vor Gericht wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.

zdh/fab (rtr, afp)

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