Kultur

 
 

 
05. Dezember 2006
 

RAUBKUNST

Niedersachsen gibt Gemälde an jüdische Eigentümer zurück

Das Land Niedersachsen hat ein in der NS-Zeit geraubtes Bild an seinen rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Die Restitution gelang mit Hilfe der Datenbank "Lost Art" und eines Kunstdetektivs.

Braunschweig - "Mit dieser Übergabe leistet das Land Niedersachsen einen bedeutenden Beitrag zur Wiedergutmachung des meiner Familie durch die Nationalsozialisten zugefügten Schicksals", sagte Charlène von Saher. Sie ist die Enkelin und Erbin des ursprünglichen Besitzers des "Bildnis eines bärtigen Mannes", das Niedersachsen nun in den Familienbesitz zurückgibt. Das Bild war seit dem Zweiten Weltkrieg Teil der Sammlung des Braunschweiger Herzog-Anton-Ulrich-Museums, heute Gemäldegalerie des Landes Niedersachsen.

"Bildnis eines bärtigen Mannes": Wieder im Familienbesitz
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DPA

"Bildnis eines bärtigen Mannes": Wieder im Familienbesitz

Der rechtmäßige Besitzer des Gemäldes, der jüdische Kunsthändler Jacques Goudstikker aus Holland, war 1940 auf der Flucht vor den Nationalsozialisten ums Leben gekommen. Seine Kunstsammlung hatten die Nationalsozialisten rechtswidrig beschlagnahmt, nach Angaben des niedersächsischen Kulturministeriums hatte sie Reichsmarschall Hermann Göring hatte an sich gebracht. Das Braunschweiger Herzog-Anton-Ulrich-Museum hatte das Gemälde 1943 auf einer Auktion ersteigert, es war aber nie ausgestellt worden.

Das Kunsthaus hatte selbst nach den Erben des Werks gesucht und ein des "Bildnis eines bärtigen Mannes" in der Raubkunst-Datenbank "Lost Art" platziert. Dort entdeckte es der bekannte Kunstdetektiv Clemens Toussaint, den Saher engagiert hatte. Nach dem Krieg sei es weder Goudstikkers Witwe noch der heutigen Erbin gelungen, das geraubte Eigentum zurückzubekommen.

Das Gemälde soll aus der Schule des venezianischen Barockmalers Giovanni Battista Tiepolo stammen. Museumsdirektor Jochen Luckardt schätzte seinen Wert "im unteren sechsstelligen Bereich."

Der niedersächsische Kulturminister, Lutz Stratmann, sprach von einer historischen und moralischen Verpflichtung, "nachweislich zu Unrecht erworbene Kunstwerke an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben." Weitere Gemälde in Landesbesitz ständen derzeit nicht zur Übergabe an.

Die Rückgabe erfolgt nach den Regeln der "Washingtoner Erklärung" von 1998. Demnach sollen Kunstwerke zurückgegeben werden, die ihren Besitzern zur Zeit des Nationalsozialismus unter Druck genommen wurden.

ner/dpa/AP





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