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1618-1713
1713-1786
1786-1848
1848-1871
1871-1918
1918-1947


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Ermächtigungsgesetz

Allgemein ein Gesetz, durch das eine Regierung oder Institution in Ausnahmesituation ermächtigt wird, Befugnisse wahrzunehmen, die verfassungsmäßig einer anderen Körperschaft zustehen. Durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich") übertrug der Reichstag unter maßgeblicher Zustimmung des Zentrums und gegen die Stimmen der SPD mit Zweidrittelmehrheit die gesamte (auch die verfassungsändernde) Gesetzgebung auf den Reichskanzler Adolf Hitler; damit schaltete sich der Reichstag selbst aus, zunächst für vier Jahre, später mehrfach verlängert.

 1918
  09.11.

 1919

 1920
  10.01.

 1920
  13.03.

 1920
  15.07.

 1920
  30.11.

 1921

 1923
  18.03.

 1923
  Juni

 1925

 1932

 1933

 1943
  18.02.

 1943
  Juni

 1944

 1947


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