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1618-1713
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1918-1947


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Alliierter Kontrollrat

Aufgrund der Viermächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 wurde von den USA, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich im besetzten Deutschland ein Kontrollrat eingesetzt, der aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungszonen bestand. Gemeinsam und einstimmig sollen sie in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten entscheiden und die im Potsdamer Abkommen festgelegten Ziele in Proklamationen, Gesetze und Befehle umsetzen, die dann in den jeweiligen Besatzungszonen durchgeführt werden sollen. Außerdem befaßt sich der Kontrollrat mit der Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze und Verordnungen. Das zunehmende Mißtrauen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion, aber auch die eigenen Vorstellungen Frankreichs in bezug auf Deutschland lähmen die Arbeit des Kontrollrates. Aus Protest gegen den Beschluß der Londoner Sechsmächtekonferenz (23. Februar bis 6. März 1948), einen westdeutschen Bundesstaat zu gründen, verläßt der Vertreter der UdSSR am 20. März 1948 die Sitzung des Alliierten Kontrollrates, der daraufhin nicht mehr zusammentritt.

Gesetz des Alliierten Kontrollrates über die endgültige Auflösung Preußens
Gesetz des Alliierten Kontrollrates über die endgültige Auflösung Preußens

 1918
  09.11.

 1919

 1920
  10.01.

 1920
  13.03.

 1920
  15.07.

 1920
  30.11.

 1921

 1923
  18.03.

 1923
  Juni

 1925

 1932

 1933

 1943
  18.02.

 1943
  Juni

 1944

 1947


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